Beitragsbild: Blaue Karte EU / Blue Card EU

Blaue Karte EU / Blue Card EU

Die Blaue Karte EU / Blue Card EU ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel, der ausländischen Fachkräften mit akademischer Ausbildung (Hochschulabsolventen) zum Zweck einer Beschäftigung in Deutschland erteilt werden kann.

Vorausgesetzt werden ein deutscher, ein anerkannter ausländischer oder ein einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbarer ausländischer Hochschulabschluss. Das konkrete Arbeitsplatzangebot in Deutschland muss eine der akademischen Qualifikation angemessene Beschäftigung sein.

Die Blaue Karte EU / Blue Card EU kann ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nur erteilt werden, wenn das Jahresbruttogehalt des ausländischen Beschäftigten mindestens 56.800.- Euro (2021) betragen wird. Für die sogenannten Mangelberufe (Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte, Informatiker) reicht ein Jahresgehalt von 44.304.- Euro (2021) aus, jedoch ist dann die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Die Einkommensgrenzen werden jährlich neu festgelegt.

Die Blaue Karte EU / Blue Card EU wird regelmäßig für die Dauer von vier Jahren erteilt. Nur bei kürzerer Dauer des Arbeitsverhältnisses wird auch die Blaue Karte mit einer entsprechend kürzeren Geltungsdauer ausgestellt, zuzüglich eines Zuschlags von weiteren drei Monaten währenddessen ein anderer Arbeitsplatz gesucht werden kann.

Nach bereits 33 Monaten Beschäftigung kann der Inhaber einer Blauen Karte eine Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte beantragen, wenn er über einfache deutsche Sprachkenntnisse (Niveau A1) verfügt. Bei ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache (Niveau B1) kann die Niederlassungserlaubnis schon nach 21 Monaten erteilt werden.

Der Ehegatte und minderjährige Kinder des Inhabers einer Blauen Karte EU / Blue Card EU erhalten im Rahmen des Familiennachzugs auch ohne deutsche Sprachkenntnisse eine Aufenthaltserlaubnis.

Die Blaue Karte EU kann im beschleunigten Fachkräfteverfahren erteilt werden. Zuständig ist die Ausländerbehörde am Ort der künftigen Beschäftigung.

Wir beraten und vertreten Sie gerne, wenn Sie als Arbeitgeber eine qualifizierte ausländische Fachkraft beschäftigen wollen oder als ausländische Fachkraft nach Deutschland kommen möchten.