Vereinsrecht
Unter den Non-Profit-Organisationen nehmen die rund 680.000 eingetragenen Vereine in Deutschland einen besonderen Platz ein.
Aufgrund unserer mehr als 30-jährigen Erfahrung mit der Beratung von mehr als hundert verschiedenen Vereinen – von der privaten Initiative über Berufsverbände bis hin zu großen Mitgliederverbänden – wissen wir, dass kein Verein wie der andere ist.
Deshalb können wir unseren Mandanten eine vereinsrechtliche Hotline anbieten, in der wir die meisten Anfragen innerhalb von 24 Stunden werktags telefonisch beantworten können.
Ihr Verein verdient eine individuelle und kompetente Beratung.
Schwerpunkte im Vereinsrecht
Es ist kaum ein Bereich unseres Lebens vorstellbar, für den es nicht bereits einen Verein gibt. Es gibt Initiativen und Umweltgruppen, Kultur-, Kunst- und Sportvereine. Menschen schließen sich zur gemeinsamen Bewältigung von Berufs- oder Lebensproblemen zusammen oder verbinden sich, um ihren Glauben zu fördern oder an gesellschaftlich relevanten Fragestellungen und Herausforderungen mitzuwirken. Der Verein ist aufgrund seiner äußerst flexiblen Rechtsstruktur die richtige Rechtsform für all diese verschiedenen Zwecke. Und das unabhängig davon, ob sich nur 7 engagierte Mitglieder für die Verwirklichung des Vereinsziels einsetzen oder mehr als 23 Millionen Mitglieder, wie beim Deutschen Olympischen Sportbund und seinen ca. 90.000 Mitgliedsvereinen. Weiterlesen
Weit über 90% aller Vereine suchen die steuerliche Begünstigung und Möglichkeit, Spenden anzunehmen und ihren Gebern eine wirksame Zuwendungsbescheinigung ausstellen zu können. Wir sagen Ihnen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um den wichtigen Status der Steuerbegünstigung zu erlangen und dauerhaft zu behalten.
Für einen Verein, der steuerrechtlich als gemeinnützig anerkannt wurde, stellt der Verlust dieser Anerkennung regelmäßig eine existenzielle Bedrohung dar. Deshalb müssen Vorgänge, die als gemeinnützigkeitsschädlich einzustufen sind, möglichst frühzeitig erkannt werden, damit dies verhindert werden kann.
In einigen wenigen Fällen kann aber auch die Frage des geordneten Ausstiegs aus der Gemeinnützigkeit bedeutsam werden.
In all diesen Fragen beraten und unterstützen wir Sie gerne.
Die Anforderungen und Umstände eines Vereins können sich im Laufe der Zeit ändern. Denkbar sind hierbei verschiedenste Konstellatioenen: Beispielsweise ein Zusammenschluss mit einem anderen Verein (Verschmelzung). Ebenso kann eine wirtschaftlicher Bereich innerhalb des Vereins eine Größe erreicht haben, sodass eine Ausgliederung sinnvoll ist. Oder eine andere Rechtsform passt insgesamt besser zu Ihren Bedürfnissen (Umwandlung).
In all diesen Fragen beraten und unterstützen wir Sie gerne.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ im Verein. Hier geschieht die Willensbildung der Mitglieder und hier werden die grundlegenden Entscheidungen gefasst und durch Wahlen die weiteren Organe, insbesondere der Vorstand, besetzt. Fehlerhafte Mitgliederversammlungen führen regelmäßig zu unwirksamen Beschlüssen und Wahlen und haben damit weitreichende Folgen.
Wir beraten Sie in diesem Bereich gerne vorbeugend, aber auch im Nachhinein, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten oder gar rechtlichen Auseinandersetzungen kommen sollte. Bei besonders kritischen Situationen begleiten wir Sie gerne auch auf die Mitgliederversammlung.
Es gibt kaum eine andere Frage, die für einen Vorstand von größerer Bedeutung ist, als die der persönlichen Haftung. Erfreulicherweise lassen sich die Bereiche, in denen haftungsrechtlich relevante Gefahren bestehen, eingrenzen. Durch geeignete Maßnahmen lässt sich das Risiko einer persönlichen Haftung des Vorstands minimieren.
Streitige Auseinandersetzungen, egal ob mit dem Vereinsregister, mit Mitgliedern des eigenen Vereins oder mit Dritten, sind im Vereinsleben leider zeitaufwendig und kostspielig. Daher sind wir der festen Überzeugung, dass auch bei unvermeidbaren Konflikten zunächst alle Alternativen zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung geprüft werden sollten. Oft genug haben sich bessere Lösungen als der Streit vor Gericht finden lassen und wir konnten mediierend helfen.
In jedem Fall aber beraten wir Sie bei der Prüfung und Abwehr von ungerechtfertigter Klagen ebenso wie bei der Prüfung der Erfolgsaussichten eigener Klagen.
Wenn ein deutscher Verein im Ausland seine guten Zwecke verwirklichen will, stellt die Finanzverwaltung oft hohe Hürden auf. Damit aber ein Verein sein Recht, weltweit Gutes zu tun, möglichst effektiv verfolgen kann, ist es wichtig, die Anforderungen der Finanzverwaltung zu kennen und den im Einzelfall besten Lösungsweg zu beschreiten.
Es ist uns ein Anliegen, Sie bei der Erstellung von Mittelbeschaffungsverträgen zu beraten, damit sich Ihr großes Engagement am Ende nicht als gemeinnützigkeitsschädlich für den Verein auswirkt.
Unsere Kompetenzen
Karitative und soziale Vereine sind Organisationen, die sich der Unterstützung von Menschen in schwierigen Lebenssituationen und der Verbesserung sozialer Bedingungen widmen. Sie agieren meist gemeinnützig und spielen eine zentrale Rolle in der Gesellschaft, indem sie dort helfen, wo staatliche Hilfe nicht ausreicht oder flexibelere Unterstützung benötigt wird.
Karitative und soziale Vereine leisten unverzichtbare Arbeit, indem sie dort unterstützen, wo soziale Gerechtigkeit, Gesundheit und Chancengleichheit gefährdet sind. Sie fördern Solidarität, schaffen Perspektiven und bieten Menschen die Möglichkeit, aktiv zur Verbesserung gesellschaftlicher Verhältnisse beizutragen. Besonders in Krisenzeiten und angesichts wachsender sozialer Ungleichheiten ist ihre Rolle entscheidend.
Eine wichtige Frage für Kindergärten ist oftmals die richtige Rechtswahl. Manche Kindergärten werden durch viel ehrenamtliches Engagement der Elternschaft getragen, sodass diese in der Rechtsform eines Vereins gestaltet sind. Andere Kindergärten sind an bestimmte Träger angeschlossen und deutlich wirtschaftlicher organisiert und haben die Rechtsform einer gGmbH. Gerne beraten wir Sie dabei, welche Rechtsform für Ihr Vorhaben das richtige ist und bei bereits bestehenden Kitas ob ggf. eine Änderung der Rechtsform sinnvoll ist.
Ein beliebtes Mittel zur finanziellen Unterstützung von Schulen sowie sonstigen Bildungseinrichtungen, ist die Gründung eines Fördervereins.
Kleingärten sollen der Erholung in der Natur dienen und Stadtbewohnern nach dem Vorbild alter Bauerngärten den Anbau von Obst und Gemüse ermöglichen. Geregelt wird das Kleingartenleben durch die jeweilige Kleingartenordnung/Satzung/Statuten eines jeden Vereins sowie das Bundeskleingartengesetz (BKleingG).
In Deutschland gibt es mehr als eine Million Kleingärten. Gerne untersützen wir Sie bei allen vereinsrechtlich sowie pachtrechtlichen Fragestellugnen zu Ihrem Kleingarten.
Kunst- und Kulturvereine sind Organisationen, die sich der Förderung, Pflege und Erhaltung von Kunst und Kultur widmen. Sie schaffen Plattformen für künstlerische, traditionelle, sprachliche oder gesellschaftliche Aktivitäten und spielen eine zentrale Rolle bei der Bereicherung des künstlerischen und kulturellen Lebens in einer Gemeinschaft.
Kunst- und Kulturvereine sind unverzichtbare Träger des kulturellen Lebens und der sozialen Integration. Sie fördern Kreativität, Gemeinschaft und den Dialog zwischen Kulturen und Generationen, wodurch sie eine wichtige Rolle in der Gesellschaft spielen.
Wissenschaftliche Vereine sind Organisationen, die sich der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Bildung widmen. Sie dienen als Plattform für den Austausch von Wissen, die Weiterentwicklung spezifischer Fachgebiete und die Zusammenarbeit von Fachleuten, Studierenden und interessierten Laien.
Wissenschaftliche Vereine tragen wesentlich zur Weiterentwicklung der Gesellschaft bei, indem sie Wissen generieren, verbreiten und die Öffentlichkeit für wichtige Themen sensibilisieren. Sie fördern Innovation, stärken die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Praxis und unterstützen die Bildung der nächsten Generation von Forschenden.
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