Vereinsrecht
Unter den Non-Profit-Organisationen nehmen die rund 680.000 eingetragenen Vereine in Deutschland einen besonderen Platz ein.
Aufgrund unserer mehr als 30-jährigen Erfahrung mit der Beratung von mehr als hundert verschiedenen Vereinen – von der privaten Initiative über Berufsverbände bis hin zu großen Mitgliederverbänden – wissen wir, dass kein Verein wie der andere ist.
Deshalb können wir unseren Mandanten eine vereinsrechtliche Hotline anbieten, in der wir die meisten Anfragen innerhalb von 24 Stunden werktags telefonisch beantworten können.
Ihr Verein verdient eine individuelle und kompetente Beratung.
Schwerpunkte
Es ist kaum ein Bereich unseres Lebens vorstellbar, für den es nicht bereits einen Verein gibt. Es gibt Initiativen und Umweltgruppen, Kultur-, Kunst- und Sportvereine. Menschen schließen sich zur gemeinsamen Bewältigung von Berufs- oder Lebensproblemen zusammen oder verbinden sich, um ihren Glauben zu fördern oder an gesellschaftlich relevanten Fragestellungen und Herausforderungen mitzuwirken. Der Verein ist aufgrund seiner äußerst flexiblen Rechtsstruktur die richtige Rechtsform für all diese verschiedenen Zwecke. Und das unabhängig davon, ob sich nur 7 engagierte Mitglieder für die Verwirklichung des Vereinsziels einsetzen oder mehr als 23 Millionen Mitglieder, wie beim Deutschen Olympischen Sportbund und seinen ca. 90.000 Mitgliedsvereinen. Weiterlesen
Der Errichtung eines Vereins ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Auch wenn sie dem Grunde nach einfach ist, werden hier regelmäßig Fehler gemacht bzw. die Weichen falsch gestellt, die später kostspielig und zeitaufwändig korrigiert werden müssen. Deshalb ist eine kompetente Erstberatung in diesem Bereich kein Luxus, sondern ein sinnvolles Muss. Rufen Sie uns zwecks Vereinbarung eines Termins an oder schreiben Sie uns hier.
Weit über 90% aller Vereine suchen die steuerliche Begünstigung und Möglichkeit, Spenden anzunehmen und ihren Gebern eine wirksame Zuwendungsbescheinigung ausstellen zu können. Wir sagen Ihnen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um den wichtigen Status der Steuerbegünstigung zu erlangen und dauerhaft zu behalten.
Die Satzung ist die Verfassung eines jeden Vereins. Zweck einer guten Satzung ist es, den Verein bei seiner Arbeit optimal zu unterstützen. Solange ein Verein lebt und sich verändert, muss die Satzung mitwachsen. Sonst sind Konflikte vorprogrammiert.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ im Verein. Hier geschieht die Willensbildung der Mitglieder und hier werden die grundlegenden Entscheidungen gefasst und durch Wahlen die weiteren Organe, insbesondere der Vorstand, besetzt. Fehlerhafte Mitgliederversammlungen führen regelmäßig zu unwirksamen Beschlüssen und Wahlen und haben damit weitreichende Folgen. Wir beraten Sie in diesem Bereich gerne vorbeugend, aber auch im Nachhinein, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten oder gar rechtlichen Auseinandersetzungen kommen sollte.
Ein Verein ist eine auf Dauer angelegte lebendige Organisation. Entsprechend seiner Entwicklung, aber auch wegen der sich ständig ändernden tatsächlichen und rechtlichen Umstände ist manchmal eine Optimierung der Vereinsstruktur nötig. Wir bieten Ihnen die richtigen Überlegungen und Werkzeuge hierzu an. Kommen Sie daher gerne auf uns zu, wenn Sie merken, dass die Vereinstruktur nicht mehr zu den tatsächlichen Anforderungen der Lebenswirklichkeit passt.
Streitige Auseinandersetzungen, egal ob mit dem Vereinsregister, mit Mitgliedern des eigenen Vereins oder mit Dritten, sind im Vereinsleben leider zeitaufwendig und kostspielig. Daher sind wir der festen Überzeugung, dass auch bei unvermeidbaren Konflikten zunächst alle Alternativen zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung geprüft werden sollten. Oft genug haben sich bessere Lösungen als der Streit vor Gericht finden lassen und wir konnten mediierend helfen.
In jedem Fall aber beraten wir Sie bei der Prüfung und Abwehr von ungerechtfertigter Klagen ebenso wie bei der Prüfung der Erfolgsaussichten eigener Klagen.
Es gibt kaum eine andere Frage, die für einen Vorstand von größerer Bedeutung ist, als die der persönlichen Haftung. Erfreulicherweise lassen sich die Bereiche, in denen haftungsrechtlich relevante Gefahren bestehen, eingrenzen. Durch geeignete Maßnahmen lässt sich das Risiko einer persönlichen Haftung des Vorstands minimieren.
Wenn ein deutscher Verein im Ausland seine guten Zwecke verwirklichen will, stellt die Finanzverwaltung oft hohe Hürden auf. Damit aber ein Verein sein Recht, weltweit Gutes zu tun, möglichst effektiv verfolgen kann, ist es wichtig, die Anforderungen der Finanzverwaltung zu kennen und den im Einzelfall besten Lösungsweg zu beschreiten.
Es ist uns ein Anliegen, Sie hierbei zu beraten, damit sich Ihr großes Engagement am Ende nicht als gemeinnützigkeitsschädlich für den Verein auswirkt.
Für einen Verein, der steuerrechtlich als gemeinnützig anerkannt wurde, stellt der Verlust dieser Anerkennung regelmäßig eine existenzielle Bedrohung dar. Deshalb müssen Vorgänge, die als gemeinnützigkeitsschädlich einzustufen sind, möglichst frühzeitig erkannt werden, damit dies verhindert werden kann.
In einigen wenigen Fällen kann aber auch die Frage des geordneten Ausstiegs aus der Gemeinnützigkeit bedeutsam werden.
In all diesen Fragen beraten und unterstützen wir Sie gerne.
Es gibt viele Gründe, warum ein Verein rechtlich beendet werden soll und verschiedene Wege dies umzusetzen. Wir begleiten Sie auch in dieser Phase des Vereins und zeigen Ihnen die effektivsten Wege auf.
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