Gemeinnützigkeit

Gemeinnützigkeit Rechtsanwalt Frankfurt

Wir beraten Sie in Fragen der Steuerbegünstigung, welche von allen Körperschaften beansprucht werden kann, die mit ihrer Tätigkeit darauf gerichtet sind, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern und die besonderen Voraussetzungen der Abgabenordnung zu erfüllen.

Auch eine GmbH, UG, rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine und Stiftungen sowie Genossenschaften - sogar eine Aktiengesellschaft (Körperschaften), können daher gemeinnützig sein und die begehrte Steuerbegünstigung erhalten. Demgegenüber können Personengesellschaften generell nicht als gemeinnützig anerkannt werden. Notwendig ist in allen Fällen die Förderung eines Zweckes im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung.


Schwerpunkte

Wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen der Steuerbegünstigung, auch in Bezug auf in- und ausländische Körperschaften.  Dies umfasst auch die satzungsgemäße Verankerung der Verwirklichung von  gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken, aber auch alle weiteren Fragen bei der Umsetzung ideeller Zwecke Ihrer Körperschaft. 

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Martin Franke Rechtsanwalt Frankfurt
Rechtsanwalt Martin Franke
ra.franke@fzf.de
Gunther Kurzius Rechtsanwalt Frankfurt
Rechtsanwalt Gunther Kurzius 
ra.kurzius@fzf.de