Non-Profit
Wir sind Ihre Kanzlei im Gesellschaftsrecht für Non-Profit-Organisationen (NPO), in Frankfurt, Deutschland und mit weltweiten Bezügen.
Der Begriff der NPO hat sich zu der international üblichen Bezeichnung für alle steuerbegünstigten, im weiteren Sinne gemeinnützigen Rechtsformen, entwickelt, wenn auch mit manchen landesspezifischen Unterschieden.
Die hierunter fallenden Bereiche sind unter anderem das gesamte Vereinsrecht, gemeinnützige GmbHs, UGs und auch Genossenschaften, Stiftungen sowie Gewerkschaften, karitative Träger, Parteien ... mehr
Schwerpunkte
Vereinsrecht
Wir beraten umfassend in allen Fragen rund um den Verein von der Gründung bis zur Liquidation. Hierbei profitieren Sie von unserer großen Erfahrung mit inzwischen vielen hunderten, z.T. völlig unterschiedlichen Vereinen.
gGmbH/UG
Die umfassende individuelle Beratung in allen Lebensphasen Ihrer gemeinnützigen GmbH mit einer rechtssicheren Gestaltung für Ihre Gesellschaft ist unser Anliegen.
Gemeinnützigkeit
Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Steuerbegünstigung Ihrer Organisationen und damit zugleich die Abzugsfähigkeit von Spenden erlangen können.
Stiftung
Ob klassische Stiftung, Verbrauchstiftung, Treuhand- oder Familienstiftung - Wir beraten Sie, welche Stiftung für Ihre Zwecke richtig ist und begleiten auch bereits bestehende Stiftungen gerne.
Haftung
Wir beraten Sie zu allen Haftungsfragen die sich aus Ihrer Tätigkeit mit Ihrer Organstellung und Rechtsform ergeben auch insbesondere im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit Ihrer Körperschaft.
KDÖR
Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind gem. Art. 140 GG/137 Abs. 5 WRV Körperschaften des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.). Wir beraten und begleiten Sie bezüglich dieses Sonderstatus.
Arbeitsrecht
Wir beraten Sie zu Ihren arbeitsrechtlichen Fragen, die Sie als Non-Profit-Organisation haben - von der Ehrenamtspauschale bis hin zum Geschäftsführer-anstellungsvertrag.
Haben Sie Fragen zum Thema "Non-Profit"?
Wenden Sie sich gerne an