Beitragsbild: Wichtige Eilmeldung (28.09.2020): wesentliche Erleichterungen in Corona-Zeiten verlängert bis Ende 2021

Wichtige Eilmeldung (28.09.2020): wesentliche Erleichterungen in Corona-Zeiten verlängert bis Ende 2021

Corona und die Vereinsveranstaltungen (2): erleichterte Beschlussfassung im Verein bis Ende 2021 verlängert.

Das vom Bundestag im März 2020 beschlossene „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ („GesRGenRCOVMVV“) enthält Regelungen zu elektronischen Formen der Beschlussfassung für Vereine, wie z. B. die Möglichkeit der virtuellen Versammlung und der „schriftlichen“ Beschlussfassung – siehe ausführlich unten.

Diese Regelung war zunächst bis zum 31.12.2020 befristet und wurde nun am 20.10.20 bis Ende 2021 verlängert. 

Leider wurde die Gelegenheit verpasst, bestimmte offene Fragen zu klären. 

Gern beraten wir Sie bei den im Detail doch komplexen Gestaltungsfragen und stehen Ihnen als Ansprechpartner auch bei der Durchführung zur Seite. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf…

Das Bundesjustizministerium ermutigt und fordert ausdrücklich dazu auf, die Satzungen entsprechend anzupassen, um auch danach für die Zukunft gewappnet zu sein. Gern beraten wir Sie aufgrund unserer bereits mehr als 10-jährigen Erfahrung mit viruellen Mitgliederversammlungen und Abstimmungen.

Und solange gilt der alte Satz: „Don´t panic, be precautious, pray and – wash hands!