Rechtsform für Kitas – Verein oder gGmbH?
Die Wahl der richtigen Rechtsform für einen Kindergartens oder einer Kita hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die beiden gängisten Rechtsformen sind der Verein (e.V.) und die gGmbH. Idealerweise überlegen Sie sich bereits im Vorfeld, welche Rechtsform zu Ihrem Vorhaben passt. Damit stellen Sie die richtigen Weichen und vermeiden möglicherweise unnötige Kosten.
Steuerbegünstigung und Kita-Rechtsprechung
Sowohl für den Verein als auch die GmbH kommt die Steuerbegünstigung durch die Gemeinnützigkeit in Betracht. Der BGH hat mit seinem Beschluss vom Beschluss vom 16.05.2017 – II ZB 7/16 ausdrücklich klargestellt, dass Vereine die aufgrund des Betriebs der Kitas hauptsächlich auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sind, trotzdem die Form eines Vereins haben dürfen, solange die wirtschaftliche Tätigkeit dem Hauptzweck zugute kommt, und damit unter das sogenannte Nebenzweckprivileg fällt.
Gründe für einen Kita Verein
Ein Verein gehört den Mitgliedern und lebt von deren aktiven Mitgestaltung. Die Entscheidungen werden von den Mitgliedern demokratisch getroffen. Ein Verein bietet sich beispielsweise an, wenn die Arbeit von den Eltern als Mitgliedern mitgetragen und Raum für ehrenamtliches Engagement bestehen soll.
Nachteile: Durch die demokratischen Strukturen können Entscheidungsprozesse erschwert sein.
Gründe für eine Kita gGmbH
Eine GmbH gehört den Gesellschaftern und die tatsächliche Geschäftsführung wird von einem oder mehreren Geschäftsführern vorgenommen. Die GmbH eignet sich somit für professionelle Geschäftsführung und eine klar strukturierte Organisation. Gleichzeitig sind die Entscheidungsprozesse gegenüber einem Verein deutlich flexibler.
Nachteile: Hohe Gründungskosten (25.000 EUR) sowie strenge Vorschriften für Buchführung, Jahresabschlüsse und Publizitätspflichten.
Umwandlung von Verein zur gGmbH
Sollte sich die Unternehmensstruktur im Laufe der Zeit ändern, besteht auch die Möglichkeit die Rechtsform vom Verein in eine GmbH zu wechseln. Dies kann entweder im Wege einer Umwandlung vollzogen werden, oder durch eine Abspaltung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs.
Gerne beraten wir Sie bei Ihren Anliegen rund um die Rechtsfragen einer Kita.