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Schritte bei der Gründung von gemeinnützigen GmbHs und Unternehmergesellschaften (UG)

Für die Wahl der GmbH als Rechtsform gibt es viele Gründe. Insbesondere wenn die Zahl der Initiatoren gering bleiben wird, oder beispielsweise zu einem späteren Zeitpunkt ein Projekt professionalisiert betrieben werden soll ohne weiter in der ersten Reihe zu stehen oder als Gründer die Kontrolle zu verlieren. Auch für einen einzelnen Gesellschafter kommt die Rechtsform in Frage, daher ist die Rechtsform auch für Ausgründungen von Tochtergesellschaften hoch interessant.
Die GmbH kennt als Rechtsform keine Mitglieder, wie beim Verein, sondern nur die übernommenen Stammeinlagen. Diese können auch vollständig in der Hand eines Gesellschafters vereinigt werden, ohne dass die GmbH ihre privilegierende Haftungserleichterung verliert. Denn bei der GmbH ist die Haftung grundsätzlich auf das vollständig geleistete Stammkapital begrenzt. Die Geschäfte werden von dem von den Gesellschaften benannten Geschäftsführer geführt, welcher jedoch im Rahmen der Satzung an die Beschlüsse der Gesellschafter gebunden ist.

Fahrplan für eine Gesellschaftsgründung:

  • Vor der Gründung ist der Zweck der GmbH/ UG genau zu fassen. Für den Fall einer gemeinnützigen GmbH/ UG ist der Zweck mit der Abgabenordnung abzustimmen.
  • Festlegung der Firma (dem Namen des Unternehmens), des Sitzes und der Höhe des Stammkapitals
  • Entwurf des Gesellschaftsvertrages
  • Abstimmung zur Gemeinnützigkeit mit dem Finanzamt
  • Abstimmung der Firma
  • Notarielle Beurkundung des Vertrages und der Gründungsversammlung und Bestellung der/des Geschäftsführers
  • Abschluss von Geschäftsführeranstellungsverträgen
  • Eröffnung des Firmenkontos und Leistung der Stammeinlagen
  • Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister
  • Aufnahme der Geschäftstätigkeit