Beitragsbild: Gesellschafterversammlung der GmbH richtig vorbereiten

Gesellschafterversammlung der GmbH richtig vorbereiten

Anders als bei vielen anderen Rechtsformen ist die Gesellschafterversammlung der GmbH stark formalistisch geprägt. Dies kann gerade bei unerfahrenen Gesellschaftern zu fehlerhaften Beschlüssen führen. Die Formalien der Gesellschafterversammlung richten sich nach den gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Regelungen.
Die Einberufung/ Einladung zur Gesellschafterversammlung erfolgt, soweit der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht, durch die Geschäftsführer. Streitigkeiten entstehen oft durch wechselseitige Einladungen oder Einladungen von dazu nicht Berechtigten.
Zur Teilnahme sind alle Gesellschafter berechtigt, sodass diese zwingend eingeladen werden müssen. Die Gesellschafterversammlung muss nicht in den Geschäftsräumen stattfinden, bei der Wahl der Räumlichkeiten sind die Einladenden weitestgehend frei. Die Gesellschafterversammlung muss jedoch am Sitz der Gesellschaft stattfinden, sofern nicht der Gesellschaftsvertrag etwas Anderes regelt oder alle Gesellschafter einem anderen Ort zustimmen. Auch darf durch den Ort das Teilnahmerecht eines Gesellschafters nicht unzumutbar eingeschränkt werden.
Das Einladungsschreiben muss nach dem Gesetzeswortlaut mittels eingeschriebenen Brief mit einer Frist von mindestens einer Woche erfolgen. Der Zweck der Versammlung soll bei der Berufung angekündigt werden. Dies geschieht durch die Formulierung verschiedener Tagesordnungspunkte gegebenenfalls mit einer entsprechenden Erläuterung. Die zu beschließenden Sachverhalte müssen spätestens 3 Tage vor der Versammlung in der gleichen Form wie die Einladung den Gesellschaftern zugegangen sein.

Gerne unterstützen wir Sie bereits im Vorfeld der Gesellschafterversammlung