MoMiG – Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMIG)
UG (Haftungsbeschränkt)
Am 1. November 2008 ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMIG) in Kraft getreten.
Zwar kam es nicht zur zunächst geplanten Absenkung des Mindeststammkapitals bei der GmbH (nach wie vor 25.000 Euro): Lediglich die Gründung von Ein-Personen-GmbHs wurde vereinfacht, weil künftig für die nicht eingebrachten Stammkapitalanteile keine Bürgschaft mehr erforderlich ist. Bei Gründung müssen – wie bei einer Mehr-Personen-GmbH – im Regelfall nur noch 12.500 Euro nachgewiesen werden.
Neu hinzu gekommen ist aber die „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ (auch als Mini-GmbH bezeichnet) – als Vorform zur klassischen GmbH, die mit 1 Euro, also defacto ohne Eigenkapital und bei Benutzung des vorgegebenen Musters auch innerhalb weniger Tage gegründet werden kann.
Die UG (Haftungsbeschränkt) kann als Körperschaft auch Gemeinnützige und mildtätige Zwecke verfolgen und somit als steuerlich begünstigt anerkannt werden. Mit Ihrem geringen Gründungskapital eignet Sie sich daher hervorragend für den Start einer Non-Profit- Organisation.