Non-Profit-Organisation (NPO)
Der Begriff Non-Profit-Organisation (NPO, also eine Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht) hat sich zu der international gebräuchlichen Bezeichnung für alle steuerbegünstigten, im weiteren Sinne gemeinnützigen Rechtsformen entwickelt und zwar unabhängig von der rechtlichen Einordnung im jeweiligen Herkunftsland. Der Begriff der Non-Governmental-Organisation (NGO, die Nicht-Regierungsorganisation, also eine nicht-staatliche Organisation, in Deutschland auch NRO abgekürzt) spielt im internationalen Bereich eine große Rolle.
Zum Recht der Non-Profit-Organisationen gehören folgende Bereiche:
- Vereinsrecht – der eingetragene Verein (e.V.) und der nicht eingetragene Verein
- Auslandsbezug – ausländische Vereine (§ 23 BGB) und „gutes Tun“ im Ausland
- Entwicklungshilfe
- Dachverbände auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene
- Parteien – politische Vereinigungen
- Berufsverband (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 Körperschaftssteuergesetz)
- Körperschaften des öffentlichen Rechts KdöR (K.d.ö.R.)
- Religionsgesellschaften, Religionsgemeinschaften, geistliche Genossenschaften und Kirchen
- Verbandsrecht – gemeinnützige wie auch
- Wirtschafts-/Wissenschaftsverbände
- Schulen in privater Trägerschaft
- Bürgerinitiativen, Selbsthilfegruppen
- Spartenverein oder Abteilungsverein (z.B. Sportverein und Sportverband)
- Altrechtlicher Verein (Bestand schon vor dem 01.01.1900)
- Förderverein, Förderstiftung (Mittelbeschaffungs-Förderkörperschaft § 58 Nr. 1 AO)
- Stiftungsrecht – rechtsfähige Stiftungen und treuhänderische Stiftungen, kirchliche und Familienstiftungen
- gGmbH – Recht der gemeinnützigen GmbHs
- die gUG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt)
- eingetragene Genossenschaft (eG)
- brit. Limited – jeweils auch im Verbund mit weiteren Körperschaften
- internationale NPO/NGOs – weltweite Organisationen, die u.a. in Deutschland tätig sind und umgekehrt
- Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeit)
- Zweckbetrieb und
- Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (WGb)
- Ausland – Was ist zu beachten, wenn deutsche Werke im Ausland tätig werden?
Diese Bereiche werden nur von wenigen Rechtsanwälten und Kanzleien als Haupttätigkeitsschwerpunkt behandelt. Wir befassen uns intensiv mit diesem äußerst interessanten Rechtsgebiet. Wir beraten Sie umfassend, beginnend mit der Wahl der richtigen Rechtsform. Wir unterstützen Sie bei Fragen zur Gemeinnützigkeit auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene. Auch bei Fragen zur Umwandlung und zur Beendigung einer NPO sind wir gerne Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Insbesondere unterstützen wir Sie:
- bei der Wahl der für Sie richtigen Rechtsform und deren optimaler Ausgestaltung
- beim Entwurf der Satzung und dem Zusammenspiel der Organe
- bei der Gründung und Anmeldung bzw. dem Genehmigungsverfahren
- bei dem Kontakt und ggf. der Auseinandersetzung mit den zuständigen Behörden (Finanzamt, Vereins- oder Handelsregister, Stiftungsaufsicht, Prüfungsverband)
- bei notwendigen Gerichtsverfahren zur Geltendmachung berechtigter Forderungen
- bei Änderungen, Umstrukturierungen, Umwandlungen in Wachstumsphasen
- bei konkreten Auslegungsfragen
- bei der Planung und Durchführung der Mitgliederversammlung
- bei Streitigkeiten innerhalb der Körperschaft oder auch mit Dritten
- Ausschlussverfahren
- Verbotsverfahren
- wenn der Verein ruhend gestellt werden soll
- bei der Abwicklung durch gezielte Beendigung, aber auch
- im Insolvenzverfahren in Zusammenarbeit mit einem Insolvenzverwalter, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
Auch die anderen Rechtsgebiete, die in unserer Kanzlei FZF Rechtsanwälte betreut werden, sind bewusst so ausgewählt, dass die meisten Rechtsfragen unserer Mandanten aus dem Bereich NPO/NGO „aus einer Hand“ beantwortet werden können. Wir unterstützen Sie beispielsweise
- im Arbeitsrecht,
- bei Fragen zu Aufenthaltstiteln und bei der Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter,
- mit gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen
- bei vertragsrechtlichen Fragen und
- beraten Sie zu alternativen Schlichtungsmöglichkeiten (Mediationen, Schiedsgericht).
In Rechtsgebieten, die wir in unserer Kanzlei nicht selbst betreuen, arbeiten wir erfolgreich mit Rechtsanwälten anderer Kanzleien zusammen. Die betrifft v.a. folgende Gebiete:
- Miet- und Pachtverhältnisse, Immobilienrecht,
- Marken- und Geschäftszeichen; Urheberrecht, gewerblicher Rechtsschutz,
- Erbrecht und
- Datenschutzrecht.
Auch bei Fragen zur Unternehmensberatung und Öffentlichkeitsarbeit/Fundraising (z.B. für EU-Mittel) arbeiten wir mit entsprechenden Fachleuten zusammen.