Mono-geschlechtlicher Verein
Ein Verfahren der Freimaurerloge als reiner Männerverein wird vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Freimaurerloge, der der BFH im Mai 2017 die Anerkennung der Gemeinnützigkeit verweigert hat, weil nur Männer Mitglieder werden können, hat beim Bundesverfassungsgericht am 29.11.2017 unter dem Az. 2 BvR 1966/17 eine Verfassungsbeschwerde anhängig gemacht, um zu erreichen, dass auch sie die Allgemeinheit fördern und gemeinnützig sind. (Vorinstanz BFH, Urteil vom 17.05.2017, Az. VR 52/15). Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, damit hat das rechtskräftige Urteil des BFH für alle gemeinnützigen Vereine, die aus den unterschiedlichsten Gründen nur Mitglieder des einen oder anderen Geschlechts aufnehmen, wie z.B. ein Männerchor oder ein Verein zur Förderung von Frauen, weitreichende Folgen.
Sollte Ihr Finanzamt jetzt, wie in einigen Fällen geschehen, meinen Konsequenzen ziehen zu müssen, holen Sie unbedingt kompetente Beratung ein. Denn immer wieder wird das BFH-Urteil missverstanden und nicht dogmatisch sauber argumentiert.