Markenrecht und gewerbliche Schutzrechte
Die Bedeutung von Marken ist in den letzten Jahren dramatisch gewachsen. Dies zeigt sich nicht nur in der ständig wachsenden Zahl von Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt in München und Jena ebenso wie beim Europäischen Markenamt in Alicante. Auch die wachsende Verteidigungsbereitschaft von Marken und geschäftlichen Zeichen, insbesondere also Firmennamen, spiegelt dies wieder.
Um nicht unliebsame Überraschungen zu erleben, so z.B. die – ggf. berechtigte! – Forderung eines Wettbewerbers, die Firmierung binnen kürzester Fristen zu ändern, ist schon bei der Gründung einer Organisation erforderlich, die Firma mit Bedacht zu wählen und ggf. registerrechtlich durch die Eintragung einer Marke zu sichern.
Sofern man Produkte oder Dienstleistungen anbietet, empfiehlt es sich ebenso, vorab zu prüfen, ob man nicht unbeabsichtigterweise fremde Markenrechte verletzt. Ohne kompetente anwaltliche Beratung erlebt man in solchen strategischen Fragen schnell unliebsame Überraschungen.
Um Fehler zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen gerne einen spezialisierten Anwalt. Dieser übernimmt für Sie – von Frankfurt aus, aber im ganzen Bundesgebiet:
- Markenrecherchen und Firmenrecherchen
- Markenanmeldung in Deutschland (DPMA), Alicante (HABM) und in Genf (WIPO) (sogenannte IR-Marken, die auf einer deutschen oder EU-Marke beruhen), darüber in ausgewählten Ländern direkt oder über Partner
- Marken(-dauer-)Überwachungen
Designschutz (Geschmacksmuster)
Darüber hinaus erwirkt dieser für Sie gerne Designschutz (sog. Geschmacksmuster) für Deutschland (DPMA) oder für Europa (EU-Markenamt in Alicante).
Patente und Gebrauchsmuster
Auch im Bereich ausgewählter Gebrauchsmuster- und Patentanmeldungen
- steht dieser gerne mit Rat und Tat zur Seite,
- führt Anmeldungen durch,
- koordinieren ggf. die Anmeldungen in anderen Ländern oder beim Europäischen Patentamt.
Schutz der Marke als Non-Profit Organisation
Gerade für gemeinnützige Non-Profit Organisationen (Bsp. gGmbH, Verein oder Stiftung) stellt die eigene Marke einen kaum zu bemessenen Wert in der Darstellung nach außen dar. So kann einem Dritten die Nutzung eines Logos durch einen entsprechenden Markenschutz effektiv untersagt und der Anspruch rechtlich nachhaltigdurchgesetzt werden. Dies verhindert z.B. Trittbrettfahrer, die mit dem guten Namen der Non-Profit Organisation, öffentlich auftreten.