Handels- und Gesellschaftsrecht
Die Wahl der „passenden“ Rechtsform ist von herausragender Bedeutung für den Erfolg der wirtschaftlichen Betätigung eines Unternehmers. Existenzgründer müssen sich für eine Rechtsform entscheiden, bevor sie im Geschäftsverkehr auftreten. Nach der Unternehmensgründung bieten unternehmerische Richtungsentscheidungen immer wieder Anlass, die bestehende Rechtsform zu hinterfragen.Gleiches gilt bei Änderungen im Gesellschafterbestand, bei Unternehmensumstrukturierungen, Unternehmensnachfolgen oder Unternehmensveräußerungen.
Bei der Wahl der Rechtsform sind eine Vielzahl individueller Bedürfnisse und Anforderungen des Einzelfalls zu beachten und gegeneinander abzuwägen. Gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Aspekte geben dabei gerade für die Wahl der richtigen Vertriebsorganisation die wichtigsten Entscheidungskriterien vor. Aber auch das Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht ist bei der Rechtsformwahl oder bei Umstrukturierungen von Bedeutung. Sämtliche Rechtsgebiete werden von uns, in Kooperation mit einer Steuerberaterkanzlei, abgedeckt. Unsere Mandanten erhalten dadurch eine Beratung „aus einer Hand“. So beraten und begleiten wir unsere Mandanten bei der Gründung von Personenhandels- oder Kapitalgesellschaften bis zu deren Liquidation sowie bei Umwandlungen. Unser Beratungsangebot richtet sich dabei insbesondere auch an gemeinnützige Organisationen.
Streitigkeiten unter den Gesellschaftern beeinträchtigen das operative Geschäft einer Gesellschaft massiv. Wir vertreten Sie bei Gesellschafterstreitigkeiten über die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen, über Mitgliedschaftsrechte oder Geschäftsführungsmaßnahmen.