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Abmahnung, Kündigung und Aufhebungsvertrag

Nicht immer lässt sich ein Konflikt am Arbeitsplatz einvernehmlich lösen. Irgendwann steht der Entschluss des Arbeitgebers fest, sich vom Arbeitnehmer zu trennen. Gerade gemeinnützigen Arbeitgebern, insbesondere aus dem kirchlichen oder kirchennahen Umfeld sind dabei die arbeitsrechtlichen Instrumente nicht immer ausreichend bekannt. Häufig werden zwar viele Gespräche mit dem Mitarbeiter zur Konfliktlösung geführt, ggfs. unter Einbeziehung Dritter (Pastoren, externe Streitschlichter). Dabei wird leider oftmals versäumt, parallel die erforderlichen arbeitsrechtlichen Maßnahmen zu ergreifen, um im Falle der unvermeidbaren Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Arbeitgeber souverän und wirksam handeln zu können.

Die Beratung unserer Mandanten setzt daher bereits im Vorfeld einer auszusprechenden Kündigung an. Wir nehmen uns bei der Erfassung des Sachverhalts die notwendige Zeit, um zusammen mit dem Mandanten die weitere Strategie zu besprechen und um ggfs. auch Alternativen zur Kündigung aufzeigen zu können. Die darauffolgende Prüfung der Rechtmäßigkeit einer beabsichtigten Kündigung ist Ausgangspunkt, um

  • dem Mandanten die nächsten erforderlichen vorbereitenden Schritte zu erläutern, wie etwa den Ausspruch einer einschlägigen zeitnahen Abmahnung, die Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), die erforderliche Beteiligung des Betriebsrats oder die Einbeziehung des Integrationsamtes
  • Alternativen wie den Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu erörtern.

Unsere Mandanten profitieren von unserer Erfahrung mit den typischen Interessenslagen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor den Arbeitsgerichten.

Wir unterstützen Sie

  • bei der Formulierung und Prüfung von Abmahnungen,
  • bei verhaltens-, personen- (v.a. krankheitsbedingten) oder betriebsbedingten Kündigungen,
  • bei außerordentlichen Kündigungen.
  • der Beteiligung des Betriebsrats, der Mitarbeitervertretung
  • dem Verfahren vor dem Integrationsamt
  • der Gestaltung und Überprüfung von Aufhebungsverträgen,
  • der Vereinbarung von Abfindungen,
  • der Formulierung und Überprüfung von Zeugnissen.